Ruhezeiten  

Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Das gilt insbesondere für nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich besonders geschützt. Ab 22 Uhr gilt der Grundsatz der Zimmerlautstärke. Der Begriff "Zimmerlautstärke" bedeutet, dass ein Geräusch außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, insbesondere in den Räumen oberhalb und unterhalb der Geräuschquelle nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sein soll  (LG Berlin a.a.O).

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