Neben- und Heizkosten-abrechnung  

Diese ist gem. Gesetzgeber bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen. Für das Jahr 2023 muss die Abrechnung bis zum 31.12.2024 erstellt sein. Erfahrungsgemäß werden wir die Abrechnung schon zwischen April und Juli erstellt haben.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.