Häufige Fragen

  • Kündigungsfrist:
    Die Kündigung ist gem. Gesetzgeber bis zum 3. Werktag eines Monats einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird z.B. eine Wohnung am 03.09. gekündigt, sind Mieter und Vermieter bis zum 30.11. an den Mietvertrag gebunden.
  • Neben- und Heizkostenabrechnung:
    Diese ist gem. Gesetzgeber bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen. Für das Jahr 2016 muss die Abrechnung bis zum 31.12.2017 erstellt sein. Erfahrungsgemäß werden wir die Abrechnung schon zwischen April und Juli erstellt haben.
  • Bankverbindung:
    Wir führen für jeden Mieter ein eigenes Bankkonto. Aus diesem Grund bitte nicht auf die Konto-Nummer des Nachbarn überweisen. Die Konto-Nummer erhalten Sie nach Unterzeichnung des Mietvertrages und kann natürlich jederzeit von uns bekanntgegeben werden.  
  • Lüften und Heizen
    Wenn möglich, viermal täglich die ganze Wohnung durchlüften. Die Fenster sollten dabei immer ganz geöffnet werden. Nach dem Kochen, Bügeln, Duschen oder Baden besonders gründlich lüften. Wenn möglich, die Wäsche nicht in der Wohnung trocknen. Selten oder nicht benutzte Räume nie ganz auskühlen lassen, sondern leicht temperieren und täglich lüften.
    Weitere Informationen: 8 Tipps gegen Schimmel [PDF]
  • Ruhezeiten:
    Jeder Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Das gilt insbesondere für nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich besonders geschützt. Ab 22 Uhr gilt der Grundsatz der Zimmerlautstärke. Der Begriff "Zimmerlautstärke" bedeutet, dass ein Geräusch außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, insbesondere in den Räumen oberhalb und unterhalb der Geräuschquelle nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sein soll  (LG Berlin a.a.O).
  • Nebenkosten senken:
    Sparen Sie bares Geld und schonen Sie die Umwelt, in dem Sie darauf achten, wie Sie ihre Nebenkosten senken können.

    Gerade in der Heizperiode können Sie durch die gestiegenen Heizöl- und Gaspreise erheblich einsparen, wenn Sie zum Beispiel durch Stoßlüften statt Dauerkippstellung der Fenster frische Luft in die Wohnung lassen.

    Auch beim Stromverbrauch ist durch den Einsatz von Energiesparlampen eine erhebliche Einsparung möglich. Neue Generationen der Beleuchtungsmittel sind sogar dimbar und sparen trotzdem mehr als 20% Energie.